Allgemeine Geschäftsbedingungen – Heben in der Enge GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen der Heben in der Enge GmbH mit Sitz in Otto-Hahn-Allee 35N, 50374 Erfstadt im Zusammenhang mit der Vermietung von Minikranen und damit verbundenen Dienstleistungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich angenommen hat oder Heben in der Enge GmbH die Beauftragung schriftlich bestätigt hat.
3. Lieferung und Nutzung
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Einsatzort gut erreichbar und für den Einsatz des Minikrans geeignet ist.
- Sollte die Durchführung der Arbeiten durch unvorhergesehene Umstände, wie extreme Wetterbedingungen oder unsichere Arbeitsbedingungen, behindert werden, behält sich Heben in der Enge GmbH das Recht vor, die Arbeiten auszusetzen oder zu stornieren, ohne für Folgeschäden haftbar gemacht zu werden.
4. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen sowie für die Einhaltung lokaler Vorschriften in Bezug auf den Kraneinsatz verantwortlich.
- Der Auftraggeber hat Heben in der Enge GmbH rechtzeitig über besondere Umstände am Einsatzort zu informieren, die die Durchführung der Arbeiten beeinflussen könnten.
5. Haftung
- Heben in der Enge GmbH haftet nicht für indirekte Schäden, insbesondere nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
- Der Auftraggeber haftet für Schäden am Minikran oder an anderem Eigentum der Heben in der Enge GmbH, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit verursacht werden.
6. Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug und schuldet die gesetzlich vorgesehene Verzugszinsen auf den offenen Betrag.
7. Stornierung
- Eine Stornierung des Auftrags muss schriftlich erfolgen.
- Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Arbeitsbeginn werden 50 % des vereinbarten Auftragswerts fällig.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Bedingungen sowie sämtliche Verträge zwischen der Heben in der Enge GmbH und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Heben in der Enge GmbH.
Ein umfangreiches Sortiment von Heben in der Enge




















