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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Heben in der Enge GmbH

1.⁠ ⁠Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen der Heben in der Enge GmbH mit Sitz in Otto-Hahn-Allee 35N, 50374 Erfstadt im Zusammenhang mit der Vermietung von Minikranen und damit verbundenen Dienstleistungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2.⁠ ⁠Angebote und Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich angenommen hat oder Heben in der Enge GmbH die Beauftragung schriftlich bestätigt hat.

3.⁠ ⁠Lieferung und Nutzung

  • Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Einsatzort gut erreichbar und für den Einsatz des Minikrans geeignet ist.
  • Sollte die Durchführung der Arbeiten durch unvorhergesehene Umstände, wie extreme Wetterbedingungen oder unsichere Arbeitsbedingungen, behindert werden, behält sich Heben in der Enge GmbH das Recht vor, die Arbeiten auszusetzen oder zu stornieren, ohne für Folgeschäden haftbar gemacht zu werden.

4.⁠ ⁠Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber ist für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen sowie für die Einhaltung lokaler Vorschriften in Bezug auf den Kraneinsatz verantwortlich.
  • Der Auftraggeber hat Heben in der Enge GmbH rechtzeitig über besondere Umstände am Einsatzort zu informieren, die die Durchführung der Arbeiten beeinflussen könnten.

5.⁠ ⁠Haftung

  • Heben in der Enge GmbH haftet nicht für indirekte Schäden, insbesondere nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
  • Der Auftraggeber haftet für Schäden am Minikran oder an anderem Eigentum der Heben in der Enge GmbH, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit verursacht werden.

6.⁠ ⁠Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
  • Bei Zahlungsverzug gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug und schuldet die gesetzlich vorgesehene Verzugszinsen auf den offenen Betrag.

7.⁠ ⁠Stornierung

  • Eine Stornierung des Auftrags muss schriftlich erfolgen.
  • Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Arbeitsbeginn werden 50 % des vereinbarten Auftragswerts fällig.

8.⁠ ⁠Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese Bedingungen sowie sämtliche Verträge zwischen der Heben in der Enge GmbH und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Heben in der Enge GmbH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Heben in der Enge GmbH

1.⁠ ⁠Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen der Heben in der Enge GmbH mit Sitz in Otto-Hahn-Allee 35N, 50374 Erfstadt im Zusammenhang mit der Vermietung von Minikranen und damit verbundenen Dienstleistungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2.⁠ ⁠Angebote und Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich angenommen hat oder Heben in der Enge GmbH die Beauftragung schriftlich bestätigt hat.

3.⁠ ⁠Lieferung und Nutzung

  • Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Einsatzort gut erreichbar und für den Einsatz des Minikrans geeignet ist.
  • Sollte die Durchführung der Arbeiten durch unvorhergesehene Umstände, wie extreme Wetterbedingungen oder unsichere Arbeitsbedingungen, behindert werden, behält sich Heben in der Enge GmbH das Recht vor, die Arbeiten auszusetzen oder zu stornieren, ohne für Folgeschäden haftbar gemacht zu werden.

4.⁠ ⁠Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber ist für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen sowie für die Einhaltung lokaler Vorschriften in Bezug auf den Kraneinsatz verantwortlich.
  • Der Auftraggeber hat Heben in der Enge GmbH rechtzeitig über besondere Umstände am Einsatzort zu informieren, die die Durchführung der Arbeiten beeinflussen könnten.

5.⁠ ⁠Haftung

  • Heben in der Enge GmbH haftet nicht für indirekte Schäden, insbesondere nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
  • Der Auftraggeber haftet für Schäden am Minikran oder an anderem Eigentum der Heben in der Enge GmbH, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit verursacht werden.

6.⁠ ⁠Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
  • Bei Zahlungsverzug gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug und schuldet die gesetzlich vorgesehene Verzugszinsen auf den offenen Betrag.

7.⁠ ⁠Stornierung

  • Eine Stornierung des Auftrags muss schriftlich erfolgen.
  • Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Arbeitsbeginn werden 50 % des vereinbarten Auftragswerts fällig.

8.⁠ ⁠Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese Bedingungen sowie sämtliche Verträge zwischen der Heben in der Enge GmbH und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Heben in der Enge GmbH.

Ein umfangreiches Sortiment von Heben in der Enge

Ein umfangreiches Sortiment von Heben in der Enge

Die Möglichkeiten mit einem Minikran sind endlos

Wahrscheinlich benötigen Sie nicht jeden Tag einen Minikran. Deshalb ist das Mieten eines Minikrans die ideale Lösung. Sie wählen genau das Modell, das Sie für Ihr Projekt benötigen.

In unserem Sortiment finden Sie Minikräne in verschiedenen Größen. Müssen schwere Materialien gehoben werden? Dann ist der Minikran C30e die perfekte Wahl. Mit einer Tragkraft von 9.000 kg und einer maximalen Hubhöhe von 22 Metern ist er besonders leistungsstark. Möchten Sie einen Minikran mieten, der in einen Aufzug passt? Dann ist der kleine und äußerst wendige C1e ideal.

Unsere Minikräne eignen sich unter anderem für:

  • Heben, Transportieren und Montieren von Glas und Fensterrahmen
  • Heben schwerer Baumaterialien
  • Platzieren oder Versetzen großer Bäume und Pflanzkübel
  • Sorgfältiges Heben empfindlicher oder wertvoller Materialien
  • Montage von Lüftungskanälen in großer Höhe
  • Und vieles mehr.

Die Möglichkeiten sind endlos. Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie ein kostenloses individuelles Angebot an.

Einen Minikran mit oder ohne Bediener mieten

Möchten Sie einen Minikran mieten? Unsere erfahrenen Bediener stehen für Sie bereit. Beim Mieten unserer Minikräne ist ein Bediener standardmäßig inbegriffen.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt professionell, effizient und sicher durchgeführt wird. Möchten Sie lieber einen Minikran ohne Bediener mieten? Auch das ist bei Heben in der Enge möglich. Transportieren Sie den Minikran einfach auf einem Anhänger oder in Ihrem Firmenwagen. Bevorzugen Sie eine Lieferung und Abholung durch uns? Kein Problem! Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

Die Einsatzmöglichkeiten eines Minikrans

Müssen schwere Materialien gehoben werden? Dann ist der Minikran C30e die perfekte Wahl. Mit einer Tragkraft von 9.000 kg und einer maximalen Hubhöhe von 22 Metern ist er besonders leistungsstark. Möchten Sie einen Minikran mieten, der in einen Aufzug passt? Dann ist der kleine und äußerst wendige C1e ideal.

Unsere Minikräne eignen sich unter anderem für:

  • Heben, Transportieren und Montieren von Glas und Fensterrahmen/li>
  • Heben schwerer Baumaterialien
  • Platzieren oder Versetzen großer Bäume und Pflanzkübel
  • Sorgfältiges Heben empfindlicher oder wertvoller Materialien
  • Montage von Lüftungskanälen in großer Höhe
  • Und vieles mehr.

Die Möglichkeiten sind endlos. Wir beraten Sie gerne! Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie ein kostenloses individuelles Angebot an.

Wir vermieten mit oder ohne Bediener.


Möchten Sie einen Minikran mieten? So stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt professionell, effizient und sicher durchgeführt wird. Möchten Sie lieber einen Minikran ohne Bediener mieten? Auch das ist bei Heben in der Enge möglich. Transportieren Sie den Minikran einfach auf einem Anhänger oder in Ihrem Firmenwagen. Bevorzugen Sie eine Lieferung und Abholung durch uns? Kein Problem! Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

Wir arbeiten unter anderem für:

Kundenservice

Während der Öffnungszeiten direkter Kontakt

Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie uns anrufen, eine E-Mail senden oder eine WhatsApp-Nachricht schreiben. Wir sind gerne für Sie da.